Zeugen sind leider keine zuverlässigen Beweismittel. Abgesehen davon, dass manche Zeugen auch wegen persönlicher Zerwürfnisse vergesslich werden können, kann sich niemand nach sieben Jahren daran erinnern, ob das erste Kapitel eines Manuskriptes aus 12 oder 22 Seiten bestanden hat. Der Freund wird also im Urheberrechtsstreit nur bestätigen können, dass man ihm damals etwas gezeigt habe. Den genauen Inhalt kann niemand rekapitulieren.
Zudem kommt es auf die Objektivität bzw. Glaubwürdigkeit des Zeugen an. Diese ist oft bei Freunden oder Kollegen nicht in dem Maße gegeben wie bei einem neutralen, unbeteiligten Dritten. Das bedeutet, je subjektiver der Zeuge erscheint, desto weniger Beweiskraft wird seiner Aussage bei Gericht zugemessen.