Plagiat (vom lateinischen plagiārius, "Menschendieb, Seelenverkäufer" abgeleitet) ist die Vorlage fremden geistigen Eigentums bzw. eines fremden Werkes als eigenes oder Teil eines eigenen Werkes. Dieses kann sowohl eine exakte Kopie, eine Bearbeitung (Umstellung von Wörtern oder Sätzen), eine Nacherzählung (Strukturübernahme) oder eine Übersetzung sein.
Manche Quellen klassifizieren auch erfundene Daten und unzureichend gekennzeichnete Zitate als Plagiate. Ein Plagiator respektive Dieb kann zum Schadensersatz gegenüber dem Urheber verpflichtet und sogar strafrechtlich belangt werden. Die Rechtsprechung dazu ist sehr umfangreich.