Natürlich kann jeder auch die Werke Dritter in deren Auftrag registrieren lassen. Bei jeder Registrierung wird der Urheber (optional weitere Urheber) namentlich eingetragen.
Sollte jemand allerdings auf die Idee kommen, das Werk eines Freundes auf seinen eigenen Namen registrieren zu lassen, begeht er eine Urheberrechtsverletzung im zivilrechtlichen Sinn und begeht - je nach Intention - auch noch eine Straftat. Möglich ist diese Vorgehensweise durchaus, aber praktisch nicht kontrollierbar. Sie haben jedoch selbst die Möglichkeit, derartige Verhaltensweisen zu unterbinden bzw. nutzlos zu machen. Wenn Sie regelmäßig und zeitnah Ihre Rechte an Ihren Werken sichern, können Sie jederzeit nachweisen, dass Sie der rechtmäßige Urheber sind. Das hilft auch, Freundschaften zu erhalten.