Der Copyright-Vermerk (Symbol "©", behelfsweise auch "(C)", meist gefolgt vom Rechteinhaber und einer Jahresangabe) oder auch Urheberrechtshinweis sowie ein Rechtevorbehalt wie "Alle Rechte vorbehalten" stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Recht. Mit ihm soll der Nutzer eines urheberrechtlich geschützten Werks auf das Bestehen von Urheberrechten hingewiesen werden. Im deutschen Urheberrecht entsteht der Urheberrechtsschutz automatisch mit der Erschaffung eines Werkes und endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, danach ist das Werk gemeinfrei.
Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich, wird aber in der Praxis gerne verwendet. Der Hauptzweck des Vermerks liegt in der Übermittlung der Aussage, dass jemand Urheberrechte für sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, bestimmt sich allein nach dem Gesetz. Dazu ist vor allem eine ausreichend wahrnehmbare Formgestaltung und eine eigene geistige Leistung notwendig. Weitere Bedeutung kann der Copyright-Vermerk dadurch erlangen, dass ein angegebenes Datum unter Umständen Rückschlüsse auf den Ablauf der Schutzfrist erlaubt. Allerdings bemisst sich die Schutzfrist nur in wenigen Fällen nach dem Datum der Veröffentlichung. Schließlich können Vermerke im Rahmen der Beweissicherung nützlich sein.
Die Kennzeichnung fremder Werke mit eigenem Copyright-Vermerk wird in der Regel eine Urheberrechtsverletzung darstellen.