Ein Werk ist die Umsetzung und damit die Verkörperung einer Idee. Sobald die Idee eine konkrete, wahrnehmbare Gestalt respektive eine ausreichend individuelle Schöpfungshöhe annimmt, entsteht das Werk.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Werk vollständig ist. Das bedeutet, dass ein Werk noch nicht vorliegt, wenn bspw. ein Komponist spazieren geht und dabei eine neue Melodie in seinem Kopf entsteht. Erst wenn die Komposition in Form von Noten zu Papier gebracht wird oder gespielt und aufgezeichnet wird oder auf einem Rechner digital umgesetzt wird, entsteht das Werk.
Im Urheberrecht werden als Werke alle von einem Menschen (dem Urheber) geschaffenen, persönlichen geistigen Schöpfungen bezeichnet, die in einem der folgenden Bereiche entstehen:
- Literatur
- Musik
- Film
- Fotografie
- Design
- Computerprogramme
- Architektur
- Choreografie
- Wissenschaft
- Kunst
Sie genießen Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes (UrhG), d. h. kein Dritter darf sie ohne Zustimmung (und u. U. Honorierung) des Urhebers verwenden. Gleiches gilt auch für Bearbeitungen bereits vorhandener Werke. In den meisten Fällen entstehen bei Bearbeitungen dann Gesamtwerke, deren Rechte bei dem ursprünglichen Urheber und dem Bearbeiter liegen.